Aufbewahrung von Waffen
An die Aufbewahrung und Mitnahme von
Waffen werden hohe gesetzliche Anforderungen (Obhutspflicht) gestellt.
Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu
treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder
Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Munition und Waffen sind
grundsätzlich getrennt aufzubewahren (§ 36 Abs. 1 WaffG).
Der
Erwerb von Waffen infolge eines Erbfalls ist gesetzlich näher geregelt
(§ 20 WaffG ), ebenso wie der Waffentransport und das Verbringen sowie
die Mitnahme von Waffen, innerhalb und außerhalb der EU Staaten.
Waffengesetz und die ihm nachfolgenden Verordnungen beschreiben die- se Anforderungen sehr detailliert.