Aufbewahrung von Waffen

An die Aufbewahrung und Mitnahme von Waffen werden hohe gesetzliche Anforderungen (Obhutspflicht) gestellt. Wer Waffen oder Munition besitzt,    hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass     diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Munition und Waffen sind grundsätzlich getrennt aufzubewahren       (§ 36 Abs. 1 WaffG).

Der Erwerb von Waffen infolge eines Erbfalls ist gesetzlich näher geregelt     (§ 20 WaffG ), ebenso wie der Waffentransport und das Verbringen sowie    die Mitnahme von Waffen, innerhalb und außerhalb der EU Staaten.

Waffengesetz und die ihm nachfolgenden Verordnungen beschreiben die-    se Anforderungen sehr detailliert.