Kosten der anwaltlichen Tätigkeit
Die anwaltliche Tätigkeit ist eine
hochwertige Dienstleistung. Sie besteht aus der Ermittlung des
Sachverhaltes, dessen rechtlicher Prüfung, der Bewertung und der Vermittlung
dieses Ergebnisses an den Mandanten. Dieser erste Teil der Tätigkeit macht den
wesentlichen Aufwand aus. Ein zweiter Teil des vergütungspflichtigen Aufwandes
liegt in der Umsetzung des jeweiligen Prüfungsergebnisses sowie des Zieles
des Mandanten.
Der Zulassung zum Rechtsanwalt geht ein mehrjähriges Studium voraus. Fortwährende Weiterbildungen, eine umfangreiche Literaturausstattung sowie qualifizierte Mitarbeiter (deren Tätigkeit durch das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz nicht gesondert vergütet wird) sind wesentliche kosten-bildende Faktoren. Da Anwälte für die Folgen ihrer Tätigkeit einzustehen haben, fallen darüber hinaus erhebliche Versicherungsbeiträge an, welche aus den Gebühren abzudecken sind. Dieses bitten wir zu beachten.
Grundlage des anwaltlichen Vergütungsrechts ist
das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz. Dieses regelt die wesentlichen
Gebührentatbestände für die einzelnen Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht,
Verwaltungsrecht etc.).
In
zivilrechtlichen Verfahren richten sich die anwaltlichen Kosten nach dem
jeweiligen Streitwert der Angelegenheit, welcher sich regelmäßig aus dem
Interesse des Mandanten an der Sache ermitteln lässt. Weiter ist der Umfang der
Tätigkeit maßgeblich, d.h. es ist von Bedeutung, ob sich die anwaltliche
Tätigkeit auf eine Beratung beschränkt oder ob eine außer- gerichtliche oder
eine gerichtliche Tätigkeit erforderlich ist. Die Höhe der Vergütung ergibt sich
dann aus einer Honorarvereinbarung oder dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie
aus einer Gebührentabelle.
Für das zivilgerichtliche Verfahren sind durch den
Kläger regelmäßig Ge-richtskosten zu verauslagen. Diese betragen das Dreifache
der in der Ta-belle angegebenen Gebühr. Das nähere regelt das Gerichts- kostengesetz.
Die entstehenden Gebühren und Kosten sind im Falle des
Obsiegens vom Gegner zu erstatten (wenn der Gegner dazu in der Lage ist ...).
Eine Ausnahme gilt im Arbeitsrecht, wo jede Partei in der ersten Instanz ihre
Kosten selbst zu tragen hat.
Die Gebührenregelungen im Strafrecht sowie in verwaltungsgerichtlichen Angelegenheiten finden Sie hier.
Gerne geben unsere Mitarbeiter/Innen Ihnen Auskunft zu Streitwert, Gebührenhöhe und das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen.
Für die längerfristige Zusammenarbeit, aber
auch für den Einzelfall, bietet sich der Abschluss einer Honorarvereinbarung an,
welche auf die tatsächlich erbrachte Leistung (Zeit) abstellt. Dieses macht
die entstehen- den Kosten für den Mandanten leichter kalkulierbar. Zögern Sie
nicht, uns anzusprechen.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe können Sie unter den
gesetzlichen Voraussetzungen bei dem für Sie zuständigen
Amtsgericht beantragen.